Behördenvertretung bei

Energieausweis          Abwasserrplanung

Was ist der Energiepass/Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses (z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch) sind darin enthalten. Je nach Bundesland stehen leicht unterschiedliche Angaben im Energieausweis, auch das Layout unterscheidet sich etwas. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl. Die Energiekennzahl ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Sie sagt aus, wie viel Energie Sie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen und wird in kWh/m2.a angegeben. Diese Kennzahl kann leicht in Euro/m2 umgerechnet werden, weil man den Preis einer kWh kennt. Die Energiekennzahl wird von der Gebäudehülle bestimmt.

 

EU-Gebäuderichtlinie verlangt Energiepass für:

Neubau.
Für jedes bestehende Gebäude bei Verkauf oder Vermietung.

Der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie enthält:

Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger - all dies steht auf dem Prüfstand. Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf.

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich. Die existierenden Energiepässe weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.

  1. Abwasserplanung
  2. Entwässerungskonzept

    Am Anfang der Planung steht ein Entwässerungskonzept, welches für die gesamte Liegenschaft im Auftrag der Bauherrschaft durch einen Planer zu erarbeiten ist. Das Konzept berücksichtigt mindes- tens folgende Punkte:

    • -  Vorgaben der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinden

    • -  Art der Entwässerung (Trenn-/Mischsystem, Versickerung bzw. Ableitung von Regenwasser)

    • -  Bestimmung der relevanten Parameter wie Abwasseranfall und -belastung, Sickerleistung, Reten- tion, Einleitmengen

    • -  Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Fachplanern.

      Entwässerungsplan

      Basierend auf dem Konzept wird der Entwässerungsplan erstellt, welche die konkrete Umsetzung aufzeigt. Er bildet die Grundlage für die abwasserrechtliche Bewilligung von Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde wie auch die Ausführung auf der Baustelle.